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Dienstausfall durch Omikron

Ersatzansprüche für Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz

Das Epidemiegesetz regelt u.a. die Entschädigungsansprüche für Vermögensschäden, die aufgrund staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung öffentlicher, gefährlicher Krankheiten entstehen. Es wird hier ein Ersatz sowohl für zu zahlende Personalkosten als auch für einen Verdienstentgang für Unternehmer aufgrund behördlicher Arbeitsverbote festgelegt.

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