© Mohamad Faizal Bin Ramli iStockphoto

Covid-19-Impfung

Arbeitsrechtliche Fragen zur Impfpflicht

Die Impfpflicht wurde beschlossen und es kommen schwierige Zeiten auf Arbeitgeber zu. Denn am Arbeitsplatz gilt weiter die 3G-Regel. Kann oder muss man als Arbeitgeber dann Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, kündigen, sie unbezahlt freistellen oder sie womöglich sogar entlassen? Gibt es die Möglichkeit oder das Erfordernis, auch am Arbeitsplatz 2G einzuführen? Darf ein Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nach dem Impfstatus fragen? Ein kurzer Überblick über den derzeitigen Regelungsdschungel.

Im Arbeitsverhältnis sind die wechselseitigen Fürsorge- und Treuepflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders stark ausgeprägt. Die einschlägige Covid-Verordnung lässt in „begründeten Fällen“ Verschärfungen der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu. Solche „begründeten Fälle“ werden insbesondere öfter im Bereich Gesundheit und Pflege vorliegen (zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und der Kunden/Patienten), aber auch aus wirtschaftlichen Erwägungen (z.B. die Schlüsselkunden des Arbeitgebers fordern 2G) können solch „begründete Fälle“ erwachsen. Welche Verschärfungen jeweils sachlich gerechtfertigt sind, hängt von den Gegebenheiten in der jeweiligen Arbeitssituation ab.

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