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Covid-19-Impfung und die ärztlichen Finanzen

In den letzten Wochen wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass niedergelassene Ärzte auch in ihren Ordinationen Covid-19-Schutzimpfungen durchführen können. Geplant ist es, die Impfhonorare mit den sozialen Krankenversicherungen abzurechnen. Die Vergütungen für diese Impfungen sind als ärztliche Leistungen umsatzsteuerbefreit.

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