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EU stellt Geldmittel zur Verfügung

Förderung der Primärversorgung

Die Corona-Pandemie hat Gesellschaft, Politik, Gesundheitssysteme und Wirtschaft in Europa und weltweit vor neue und in diesem Ausmaß nicht gekannte Herausforderungen gestellt.

Die Europäische Union hat als Antwort auf diese Herausforderungen mit „Next Generation EU“ ein 750 Milliarden Euro schweres Wiederaufbauinstrument auf den Weg gebracht. Herzstück davon ist die Aufbau- und Resilienzfazilität. In Summe werden den Mitgliedstaaten in kommenden Jahren 672,5 Milliarden Euro in Form von nichtzurückzahlbaren Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt, um die Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern, in den ökologischen und digitalen Wandel zu investieren und notwendige Strukturreformen voranzutreiben.

Das Projekt

„Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ ist ein Projekt im Rahmen dieses EU-Aufbau- und Resilienzplans („Recovery and Resilience Facility“; RRF). Insgesamt stehen für das Projekt rund 100 Mio. Euro zur Verfügung. Damit sollen bis 2026 mindestens 170 themenspezifische Projekte österreichweit – davon rund 60 Neugründungen von Primärversorgungs(PV)-Zentren und -Netzwerken – gefördert werden.

Der Fördercall richtet sich dabei an in der Primärversorgung tätige Angehörige der Gesundheits- und Sozialberufe inkl. Primärversorgungsmanagement, Gründer von Primärversorgungseinheiten und deren Mitarbeiter, Young Professionals und weitere Stakeholder im Gesundheitswesen und in der regionalen Infrastruktur (u.a. Gemeinden).

Ab Februar 2022 können Förderungen für die Neugründung von Primärversorgungseinheiten (Typ A) beantragt werden. Anträge für die Förderung von Projekten in bestehenden Primärversorgungseinheiten (Typ B) sind ab März 2022 möglich.

Neugründung von Primärversorgungseinheiten (Typ A)

Die Gründungsphase beginnt mit der Zusage der Österreichischen Gesundheitskasse im Sinne des §14 Abs.6 Primärversorgungsgesetz (= Erstreihung beim Auswahlverfahren) und endet mit Inbetriebnahme der Primärversorgungseinheit. Eine Gründungsförderung (Typ A) für bereits in Betrieb befindliche Primärversorgungseinheiten ist nicht möglich.

Für den Abschluss des Fördervertrags ist es notwendig, dass die Fördernehmer schon in der für eine Primärversorgungseinheit erforderlichen Rechtsform organisiert sind. Der Fördervertrag kann demnach nur mit jener juristischen Person abgeschlossen werden, die in Zukunft die Primärversorgungseinheit sein wird, das heißt mit der GmbH, der OG bzw. dem Verein oder der Genossenschaft.

Was kann gefördert werden?

Förderungsfähig sind in erster Linie Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen im Rahmen der Gründung einer Primärversorgungseinheit. Dazu zählen insbesondere:

  • Kosten für den Neubau einer Primärversorgungseinheit

  • Instandsetzungsmaßnahmen

  • bauliche Adaptierungen

  • Erwerb bestehender Räumlichkeiten (z.B. bestehender Ordinationen)

  • Außenanlagen (z.B. Parkplätze) zum Zweck der Nutzung der Primärversorgungseinheit

  • Kosten für medizinische Ausstattung

Darüber hinaus werden auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit sie zweckmäßig sind, wie z.B. Beratungs‐ und Planungskosten, Ärztesoftware, Ausstattung für den Warteraum.

Nicht förderbar sind u.a.:

  • Kosten, die vor dem Anerkennungsstichtag angefallen sind

  • der Erwerb unbebauter Grundstücke

  • Finanzanlagen

  • Finanzierungskosten

  • Unternehmensübernahmen

  • aktivierte Eigenleistungen

  • Kosten für Güter und für die Errichtung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die nicht dem Betrieb einer Primärversorgungseinheit dienen (z.B. Nutzung für private Zwecke)

  • Kosten für Kleinbetragsrechnungen unter 200 Euro

  • klimaschädliche Investitionen

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der eingereichten und genehmigten förderbaren Kosten. Die maximal förderbaren Gesamtkosten betragen 3,2 Millionen Euro und die minimal förderbaren Gesamtkosten 20000 Euro. Der maximale Zuschuss, der im Rahmen der Förderung gewährt werden kann, beläuft sich somit auf 1,6 Millionen Euro.

Projekte in bestehenden Primärversorgungseinheiten (Typ B)

Betreiber von Primärversorgungseinheiten, die über einen Primärversorgungsvertrag bzw. ‐sondervertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse verfügen, können Förderungen beantragen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden kann nur die Primärversorgungseinheit selbst, in Form einer GmbH oder OG, eines Vereins oder einer Genossenschaft.

Förderbar sind in erster Linie Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen:

  • Aus‐ und Umbaukosten

  • Kosten für medizinische Ausstattung

Darüber hinaus können auch hier nicht abschreibungspflichtige Aufwände gefördert werden, wenn sie für den Betrieb der PVE zweckmäßig sind. Dazu zählen u.a. Kosten für Fort‐ und Weiterbildungen in einer Primärversorgungseinheit (z.B. Coaching, Teambuilding, Prozessoptimierung), Kosten für nachhaltige Mobilität (insbesondereE‐Mobilität und Fahrräder) sowie Kosten für weitere Ausstattung der Primärversorgungseinheit.

Nicht gefördert werden können die auch bei Typ A angegebenen Güter.

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der eingereichten und genehmigten förderbaren Kosten. Die maximal förderbaren Gesamtkosten betragen 400000 Euro. Der maximale Zuschuss, der im Rahmen der Förderung gewährt werden kann, beläuft sich somit auf 200000 Euro.

Abwicklung

Die Förderungen werden von der aws, der Austria Wirtschaftsservice GmbH, abgewickelt. Anträge für Gründungsförderungen Typ A sind ab 1. Februar im „aws Fördermanager“ über www.primaerversorgung.gv.at möglich.

Ab März 2022 wird es auch die Möglichkeit geben, Förderungen für Projekte in bestehenden PVE (Typ B) zu beantragen.

Weiterführende Informationen

Alle wichtigen Informationen zu den beiden Richtlinien finden Sie auf auf der Website https://primaerversorgung.gv.at/.

Bei konkreten Fragen hilft Ihnen die Koordination Primärversorgung der Gesundheit Österreich GmbH unter +43 1/515 61-515 bzw. unter primaerversorgung@goeg.at gerne weiter.

Am 9. März findet von 18 bis 20 Uhr ein Online-Infoabend statt, bei dem Ihre Fragen zu den Gründungsförderungen PVE (Typ A) beantworten werden.

Online-Infoabende für die Projektförderungen PVE (Typ B) werden im März stattfinden, die Termine werden noch bekanntgegeben.

Quelle:

Gesundheit Österreich GmbH

Redaktion:

Dr. Katrin Spiesberger

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