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Fahrtüchtigkeit überprüfen

Autofahren mit einer Herzerkrankung

Betroffene verschiedener Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterliegen einem gewissen Unfallrisiko beim Lenken eines Fahrzeuges im Straßenverkehr. Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit und Herzmuskelschwäche können Gründe für eine (vorübergehende) Fahruntauglichkeit sein. Zahlreiche Erkrankungen können Ursache von Verkehrsunfällen sein und haben damit Auswirkungen auf die persönliche und allgemeine Sicherheit. In einer Publikation hat Kardiologe Assoc. Prof. Priv.-Doz. Dr. Thomas Pezawas von der MedUni Wien die relevanten Erkrankungen zusammengefasst und damit einen Überblick für Betroffene und behandelnde Ärzte erstellt. Aufklärung über eine Fahreignung erhalten Patienten von ihrem Arzt. „Zum Beispiel darf mit einem Bluthochdruck über 180/110mmHg kein Fahrzeug gelenkt werden oder es gilt nach einer Herzkatheter-Untersuchung mit Stentimplantation ein vierwöchiges Fahrverbot für Berufsfahrer“, sagt Pezawas. Lenker von Kraftfahrzeugen müssen wissen, dass eine dokumentierte Warnung, ein Kraftfahrzeug zu lenken, bei Unfallfolgen den Versicherungsschutz aufheben kann. Die Beweislast liegt auf alle Fälle bei dem Lenker, da ein Vermeiden eines Arztbesuches keinen Freibrief zum Weiterfahren darstellt. Die aktuell publizierte Arbeit bezieht sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z.B. nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst alle Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzmuskelschwäche und Bluthochdruck. „Es ist für alle Beteiligten von großem Vorteil, die Fahrtüchtigkeit bzw. Wartezeiten bis zur Fahrtüchtigkeit im Arztbrief zu dokumentieren,“ fasst Pezawas seinen systematischen Leitfaden zusammen, der im Journal „Current Problems in Cardiology“ veröffentlicht wurde. Neuland sind hierbei noch Post-Covid-Erkrankte. „Herzrasen und Schwindel können auch nach einer durchgemachten Covid-19-Erkrankung auftreten“, sagt Pezawas, „auch hier sollten in Zukunft Regelungen zur Fahrtüchtigkeit eingeführt werden.“

Quelle:

Presseaussendung der MedUni Wien vom 29.7.2021

Literatur

Pezawas T: Fitness to drive after syncope and/or in cardiovascular disease - an overview and practical advice. Curr Probl Cardiol 2021; 46(3): 100677

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