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Einfache und rasche Klärung

Patientenschiedsstellen für ärztliche Haftpflichtfragen

Sinn und Zweck der eingerichteten Patientenschiedsstellen ist die einfache, rasche und billige Abwicklung von Haftpflichtfragen, wenn Fehlbehandlungen und/oder Aufklärungsmängel von Patienten gegen Ärzte behauptet werden. Die Patientenschiedsstellen agieren – anders als ordentliche Gerichte – nicht in öffentlich zugänglichen Verhandlungen, sondern nichtöffentlich, sodass über den Inhalt des Verfahrens – und allfällige festgestellte Kunstfehler und/oder Aufklärungsmängel – nicht medial berichtet werden kann.

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