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Arbeitszeiten von Spitalsärzten:

Übergangsregelung wird bis 2028 verlängert

Der Nationalrat hat wieder eine Verlängerung der Übergangsregelung für die Arbeitszeit von Ärzten und Gesundheitspersonal in Spitälern beschlossen.

Im Jahr 2014 hat Österreich die Arbeitszeitregelungen für diese Berufsgruppen auf Druck der EU auf neue Beine gestellt. Überlange Wochenarbeitszeiten und Bereitschaftsdienste wurden schrittweise zurückgefahren. Allerdings ist es bei einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen nach wie vor möglich, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden zu überschreiten. Bis zu 55 Stunden kann die Arbeitszeit demnach im Wochenschnitt betragen, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Die mehrheitlich beschlossene Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz sieht nun vor, diese Übergangsregelung („Opt-out“), die eigentlich im Juni 2021 ausgelaufen wäre, zu verlängern. Konkret wird die 55-Stunden-Regelung noch bis Ende Juni 2025 gelten. Danach bleibt für weitere drei Jahre – bis Ende Juni 2028 – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt. Am ausdrücklichen Zustimmungsrecht der Betroffenen ändert sich nichts. Arbeitsminister Kocher bezeichnete die Verlängerungen als guten Kompromiss, der notwendig sei, um die Versorgung zu gewährleisten. Die Opposition kritisierte jedoch den Umgang mit dem Gesundheitspersonal und die lange Dauer, bis eine EU-Richtlinie umgesetzt werde. Obwohl die Regelung nicht in sein Ressort fällt, meldete sich auch Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mücksteinzu Wort, weil es ihn emotional betreffe, wie er ausführte. Wenn die Arbeitszeitrichtlinie der EU aus dem Jahr 2003 sofort umgesetzt worden wäre, hätte er sich nämlich die 80-Stunden-Wochen in seinem Turnus erspart. „Das war keine lustige Zeit“, sagte er. Dennoch betonte auch er, dass es diese Verlängerung derzeit brauche, weil in einigen Bundesländern das System nicht umgestellt worden sei. Dass die Wochenarbeitszeit in vier Jahren auf 52 Jahre heruntergesetzt wird, sei aber als klares Signal an die Länder und Spitalsträger zu verstehen.

Quelle:

Presseaussendung des Pressedienstes der Parlamentsdirektion vom 20. Mai 2021

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