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Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022

Der Einkommensteuertarif wird ab 1.Juli 2022 für Einkommensteile von €18000,– bis €31000,– von 35% auf 30% und ab 1.Juli 2023 für Einkommensteile von €31000,– bis €60000,– von 42% auf 40% gesenkt werden. Durch die Änderungen in der Jahresmitte ergibt sich im Jahr 2022 in diesen Steuerstufen ein Mischsteuersatz in Höhe von 32,5% und im Jahr 2023 von 41%.

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