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Steuerliche Anreize im neuen Jahr

Investitionsfreibetrag kehrt 2023 zurück

Ab dem Jahr 2023 kommt ein alter Bekannter wieder aus der steuerrechtlichen Versenkung zurück: der Investitionsfreibetrag, auch IFB genannt. Den IFB gab es bereits in verschiedensten Formen im vergangenen Jahrhundert. Der letzte lief allerdings schon 2002 aus. Jetzt ist er in neuer Form zurück und soll durch seinen steuerlichen Anreiz die Investitionstätigkeiten fördern.

Für Investitionen ab dem Jahr 2023 können neben der normalen Absetzung über die Abschreibung zusätzlich 10% der Investitionssumme gewinnmindernd geltend gemacht werden. Für Investitionen, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind, können sogar 15% steuermindernd angesetzt werden. Zu den Investitionen, die unter den Begriff Ökologisierung fallen werden, wird es wahrscheinlich im Laufe des nächsten Jahres eine Konkretisierung vonseiten des Gesetzgebers geben. Der Investitionsfreibetrag (IFB) würde für Investitionen bis zu einer Million Euro im Jahr zustehen.

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