Foto von © jackaldu iStockphoto

9. Juni 2022

Neuer Gesamtvertrag mit der ÖGK

Kommt die österreichweite Honorarordnung?

Wie bereits ausgeführt, gelten die zum 31.12.2019 bestehenden Gesamtverträge und Honorarordnungen der jeweiligen Länderärztekammern so lange, bis ein neuer, österreichweiter Gesamtvertrag errichtet wird. Dieser könnte auch eine österreichweite Honorarordnung beinhalten, wenngleich laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz § 342 Abs. 2b auch weiterhin die länderspezifischen Honorarordnungen beibehalten werden könnten. Welche Anforderungen wären nun an eine neue, österreichweite Honorarordnung zu stellen?

Mag. Markus Lechner
Mag. Markus Lechner
Wie bereits ausgeführt, gelten die zum 31.12.2019 bestehenden Gesamtverträge und Honorarordnungen der jeweiligen Länderärztekammern so lange, bis ein neuer, österreichweiter Gesamtvertrag errichtet wird. Dieser könnte auch eine österreichweite Honorarordnung beinhalten, wenngleich laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz § 342 Abs. 2b auch weiterhin die länderspezifischen Honorarordnungen beibehalten werden könnten. Welche Anforderungen wären nun an eine neue, österreichweite Honorarordnung zu stellen?

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