Kritik der Zahnärztekammer

Mutter-Kind-Pass weiterhin ohne Zahnbehandlungen

Der Mutter-Kind-Pass ist fast 50 Jahre alt und hat erheblich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen. Die darin vorgeschriebenen Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Die Leistungen werden künftig um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert. Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung wird aufgenommen.

Die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) begrüßt, dass es zur Einigung über die Eckpunkte gekommen ist. Höchst enttäuschend sei aber, dass zahnmedizinische Leistungen noch immer nicht darin enthalten sind. ÖZÄK-Präsident OMR DDr. Hannes Gruber meint dazu: „Es ist sehr erfreulich, dass es bei diesem Projekt endlich weitergeht, für mich ist es aber völlig unverständlich, dass zahnmedizinische Leistungen weiterhin nicht inkludiert sind, und das trotz gegenteiliger Zusicherungen in der Vergangenheit. Damit sind sowohl die werdenden Mütter als auch die Kinder, die ihre Zahngesundheit ernst nehmen, weiterhin auf Privatleistungen angewiesen.“

Der Vizepräsident der ÖZÄK, DI OMR Dr. Karl Anton Rezac, weist auf die besondere Wichtigkeit von zahnmedizinischen Vorsorgeleistungen sowohl in der Schwangerschaft als auch in der frühen Kindheit hin: „In dieser Phase übersehene Zahnprobleme können später zu gravierenden gesundheitlichen Problemen mit entsprechenden finanziellen Belastungen führen, die nachher mit einem erheblich höheren Aufwand bekämpft werden müssen.“

Die ÖZÄK fordert den Gesundheitsminister daher auf, umgehend zumindest eine zahnmedizinische Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. (red)

Quelle:

Pressemitteilung der ÖZÄK vom 17. 11. 2022

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